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20.05.2022

Informationsveranstaltungen zum 4-Säulen-Modell

In drei Online-Veranstaltungen informierte die DSTG Baden ihre Mitglieder über die zum
1. Dezember 2022 geplante Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom Mai 2020 für eine verfassungskonforme Besoldung. Mit der Umsetzung des
sog. 4-Säulen-Modells kommt das Land der langjährigen Forderung des BBW und seiner Fachgewerkschaften nach, die diese bereits aufgrund früherer BVerfG-Urteile und im Zusammenhang mit dem Färber-Gutachten erhoben haben.

Zu Beginn einer jeden Veranstaltung gab der Bezirksvorsitzende, Andreas Krüger, den insgesamt rund 150 Teilnehmenden einen Überblick über die einzelnen Säulen. Hierbei war
es Andreas Krüger besonders wichtig, herauszuarbeiten, dass durch das 4-Säulen-Modell niemand benachteiligt wird, dafür aber sehr viele Beamtinnen und Beamte in unterschiedlichen Facetten profitieren werden.

1. Säule - Ämteranhebung
Sowohl das Eingangsamt des mittleren Dienstes als auch das Eingangsamt des gehobenen Dienstes sollen um eine Besoldungsgruppe angehoben werden. Weiter sollen Beamtinnen und Beamte, die sich derzeit in den Besoldungsgruppen A 8 bis A 9 befinden, in die nächsthöhere Besoldungsgruppe überführt werden. Das Endamt des mittleren Dienstes soll von A 9 nach A 10 bzw. A 9 Z nach A 10 Z angehoben werden.

2. Säule - Neustrukturierung der Erfahrungsstufen
Die Erfahrungsstufen sollen neu strukturiert werden. Der Einstieg soll künftig in allen Besoldungsgruppen in Stufe 3 erfolgen. Dies bedeutet, dass die Erfahrungsstufen 1 und 2 in den Besoldungsgruppen bis A 10 wegfallen werden und sich die Eingangsbesoldung erhöht.

3. Säule - Rücknahme der Absenkung der Beihilfebemessungssätze
Durch das Haushaltsbegleitgesetz 2013/2014 wurden die Beihilfebemessungssätze auf einen einheitlichen Beihilfebemessungssatz von 50 % für ab dem 1. Januar 2013 eingestellte Beamtinnen und Beamte reduziert. Die Absenkung der Beihilfebemessungssätze soll rückgängig gemacht werden. Von einer Erhöhung des Beihilfebemessungssatzes auf 70 % sollen künftig wieder berücksichtigungsfähige Ehegatten und Lebenspartner, Beihilfe- berechtigte mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern und Versorgungs- empfängerinnen und Versorgungsempfänger profitieren.

4. Säule - Erhöhung kinderbezogene Familienzuschläge für das erste und zweite Kind
Mit Erhöhungsbeträgen zum Familienzuschlag soll der mindestens 15%ige Abstand zur Grundsicherung für Beamtenfamilien mit zwei Kindern sichergestellt werden. Dabei sind
für das 1. und 2. Kind in Abhängigkeit von der Besoldungsgruppe unterschiedliche Erhöhungsbeträge vorgesehen.

Im Anschluss hatten die Teilnehmenden die Möglichkeit, Ihre zahlreichen Fragen rund um das geplante 4-Säulen-Modell anzubringen und mit Andreas Krüger und Michaela Mengel in den direkten Austausch zu treten.
 
 
 
 
 
 
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