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06.04.2022 |
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Informationsveranstaltungen zum 4-Säulen-Modell |
Der Landesgesetzgeber plant, mit Wirkung zum 1. Dezember 2022, die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom Mai 2020 für eine
verfassungskonforme Besoldung umzusetzen. Damit kommt das Land der langjährigen Forderung des BBW und seiner Fachgewerkschaften nach,
die diese bereits aufgrund früherer BVerfG-Urteile und im Zusammenhang mit dem Färber-Gutachten erhoben haben.
Geplant ist ein 4-Säulen-Modell, mit dem die Eingangsämter angehoben, der abgesenkte Beihilfebemessungssatz durch das Haushaltsbegleitgesetz 2013/2014
zurückgenommen und ausgehend von Besoldungsgruppe A 7 bis A 14 die kinderbezogenen Familienzuschläge für das erste und zweite Kind erhöht werden sollen.
Zudem sollen in allen Besoldungsgruppen der kinderbezogene Familienzuschlag für das dritte und jedes weitere Kind angehoben werden.
Die gesetzliche Umsetzung geht mit einer Änderung des Landesbesoldungsgesetzes Baden-Württemberg (LBesGBW), des Landesbeamtengesetzes (LBG) und der
Beihilfeverordnung (BVO) einher und wird zeitgleich mit der Anpassung der Besoldung und Versorgung in den Landtag eingebracht. Mit dem Abschluss des
Verfahrens wird im Herbst 2022 gerechnet.
Da die geplante Umsetzung inzwischen konkrete Formen annimmt, möchten wir unsere Mitglieder über das geplante 4-Säulen-Modell informieren und für Fragen
zur Verfügung stehen.
Hierfür haben wir drei Online-Veranstaltungen geplant. Beginn der Veranstaltungen wird jeweils um 16:30 Uhr sein. Die Dauer haben wir mit 1 bis 1 ½ Stunden angesetzt.
Den Termin für Ihren Ortsverband können Sie der folgenden Tabelle entnehmen.
27.04.2022 |
28.04.2022 |
10.05.2022 |
Achern |
Bruchsal |
Calw |
Baden-Baden/Bühl |
Heidelberg |
Donaueschingen |
Emmendingenh |
Karlsruhe-Durlach |
Ettlingen |
Freiburg |
Karlsruhe-Stadt |
Freudenstadt |
Freiburg OFD |
Mannheim-Neckarstadt |
Konstanz |
Kehl |
Mannheim-Stadt |
Mühlacker |
Lahr |
Mosbach |
Neuenbürg |
Lörrach |
OFD Karlsruhe |
Pforzheim |
Müllheim |
Schwetzingen |
Rottweil |
Offenburg |
Sinsheim |
Singen |
Rastatt |
Weinheim |
Tuttlingen |
Titisee-Neustadt |
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Villingen-Schwenningen |
Wolfach |
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Waldshut-Tiengen |
Interessierte Mitglieder können sich bis spätestens zum 18. April 2022 unter
mengel@dstg-baden.de zur Videokonferenz anmelden.
Bitte geben Sie bei Ihrer Anmeldung Ihre private E-Mail-Adresse und Ihren Ortsverband an.
Sie erhalten die Zugangsdaten zu gegebener Zeit nach dem Anmeldeschluss.
Hinweise: Die Teilnahme an der Veranstaltung ist ausschließlich über private Endgeräte möglich.
Die private E-Mail-Adresse wird ausschließlich zum Zweck der Durchführung der Videokonferenz gespeichert und verwendet.
Im Anschluss an die Videokonferenz wird die private E-Mail-Adresse gelöscht.
Teilnehmer an der Veranstaltung haben sich für die Dauer der Veranstaltung von der Arbeitszeiterfassung abzumelden.
Da es sich um nicht öffentliche Veranstaltungen handelt, verpflichtet sich das teilnehmende Mitglied, dafür Sorge zu tragen,
dass Dritte vom Inhalt der Sitzung keine Kenntnis nehmen können. Bild- und Tonaufnahmen sowie Streaming sind untersagt.
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